Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: August 2026

Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–8)

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Bestellungen, Anfragen und Aufträge, die über den Onlineshop unter der Marke „outarc“ (nachfolgend „Onlineshop“), über das Kontaktformular oder auf Grundlage eines individuellen Angebots abgewickelt werden. Sie gelten sowohl für die Lieferung von Waren als auch für Werk- und Ausbauleistungen an Fahrzeugen des Kunden.

(2) Anbieter und Vertragspartner ist:

Philipp Andreas
Hegerade 18b
24248 Mönkeberg
Deutschland
E-Mail: info@outarc.net
USt-IdNr.: DE336905680

(nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“).

(3) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern; beide werden nachfolgend einheitlich als „Kunde“ bezeichnet. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

(5) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot und in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

(6) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. der Angebotsannahme gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Leistungsgegenstand und Leistungskategorien

(1) Der Anbieter konstruiert, fertigt und vertreibt selbst entwickelte Campervan-Ausbaumodule und Zubehör (insbesondere für Fahrzeuge des Typs Mercedes-Benz Sprinter und vergleichbare Fahrzeuge) und erbringt darüber hinaus Konstruktions-, Ausbau- und Montageleistungen an Fahrzeugen des Kunden. Die Produkte werden CAD-konstruiert und je nach Bauteil spanend (CNC) oder additiv (3D-Druck) gefertigt; einzelne Fertigungsschritte können als Lohnfertigung durch Dritte erfolgen.

(2) Das Angebot gliedert sich in drei Leistungskategorien mit unterschiedlichem Vertragsablauf:

(3) Die §§ 1 bis 8 und 15 bis 20 enthalten die für alle Leistungskategorien geltenden Bestimmungen. Für Ausbauprojekte der Kategorie C gelten die §§ 9 bis 14 ergänzend und, soweit sie abweichende Regelungen treffen, vorrangig.

§ 3 Vertragsschluss

A. Zubehör (unmittelbare Bestellung im Onlineshop)

(1) Die Darstellung der Zubehörartikel im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Durch das Absenden der Bestellung über den Onlineshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Artikel ab.

(3) Nach Eingang der Bestellung senden wir dem Kunden eine Bestätigung per E-Mail. Wird die Bestellung über den Online-Checkout bezahlt, nehmen wir das Angebot des Kunden mit dieser Bestätigung an; der Kaufvertrag kommt damit zustande. Erfolgt die Bestellung ohne Zahlung über den Online-Checkout, stellt die Bestätigung des Bestelleingangs noch keine Annahme dar; der Kaufvertrag kommt dann erst zustande, wenn wir die Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen oder die bestellte Ware versenden bzw. zur Abholung bereitstellen.

B. Module, Dachträger und Maßanfertigungen (Sonderanfertigung nach Angebot)

(4) Waren der Kategorie B werden als individuelle Sonderanfertigungen nach den Spezifikationen des Kunden gefertigt. Für diese Produkte gibt der Kunde über das Kontaktformular zunächst eine unverbindliche Anfrage ab.

(5) Auf Grundlage der Anfrage erstellen wir ein individuelles, auf den konkreten Kundenwunsch zugeschnittenes Angebot in Textform (z. B. per E-Mail), in dem insbesondere Ausführung, Preis, Liefer- und Versandbedingungen benannt werden. Wir sind an dieses Angebot bis zu dem darin genannten Datum gebunden; ohne Angabe gilt eine Bindungsfrist von vier Wochen ab Angebotsdatum. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist ausdrücklich in Textform annimmt. Änderungswünsche des Kunden gelten als neue Anfrage.

C. Ausbauprojekte

(6) Ausbauprojekte werden ausschließlich auf Grundlage eines individuellen, schriftlichen Angebots ausgeführt. Das Angebot beschreibt den Leistungsumfang, die Positionen mit Preisen, die voraussichtliche Bauzeit und die Zahlungsbedingungen.

(7) Wir sind an das Angebot bis zu dem darin genannten Datum gebunden; ohne Angabe gilt eine Bindungsfrist von vier Wochen ab Angebotsdatum. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annimmt.

(8) Angebote für Ausbauprojekte beruhen regelmäßig auf einer Machbarkeitsstudie oder einer Vorplanung. Die detaillierte Konstruktion erfolgt erst nach Auftragserteilung. Positionen, die im Angebot ausdrücklich als vorläufig gekennzeichnet sind, werden nach Abschluss der Konstruktion und Vorliegen verbindlicher Lieferanten- oder Fremdleistungsangebote final bestätigt. Ergibt sich dabei eine Abweichung von mehr als 10 % der jeweiligen Position, stimmen wir diese mit dem Kunden ab, bevor wir die Position ausführen oder verbindlich beim Lieferanten bestellen; der Kunde kann in diesem Fall die betreffende Position abwählen.

Für alle Kategorien

(9) Wir speichern den Vertragstext (Bestell- bzw. Auftragsdaten) und übersenden diesen dem Kunden zusammen mit diesen AGB und der Widerrufsbelehrung per E-Mail. Ein gesondertes Kundenkonto zum Abruf des Vertragstextes besteht nicht. Diese AGB können jederzeit auf der Website abgerufen und gespeichert werden.

(10) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 4 Preise

(1) Alle im Onlineshop angegebenen Preise sind Preise in Euro und verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Der Anbieter unterliegt der Regelbesteuerung und weist die Umsatzsteuer aus.

(2) Zu den Warenpreisen können Versandkosten hinzukommen. Die Höhe der Versandkosten ergibt sich aus § 6 dieser AGB sowie aus den Angaben im Bestellablauf und wird vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen.

(3) Bei Waren der Kategorie B sind die im Onlineshop gezeigten Preise – auch soweit sie als „ab“-Preise oder als Ergebnis einer Konfiguration dargestellt werden – unverbindliche Bruttopreise einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Verbindlich ist allein der Preis des individuellen Angebots; dieses weist auch etwaige Speditions- bzw. Sperrgutkosten gesondert aus.

(4) Bei Ausbauprojekten werden die Positionen im Angebot als Nettobeträge ausgewiesen; die Umsatzsteuer wird am Ende der Aufstellung gesondert hinzugerechnet. Bauteil- und Gerätepreise beruhen auf dem im Angebot genannten Preisstand.

(5) Bei Ausbauprojekten mit einer vereinbarten Bauzeit von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, nachgewiesene Erhöhungen der Einkaufspreise für Bauteile, Geräte und Fremdleistungen weiterzugeben, soweit diese nach Vertragsschluss eintreten und nicht von uns zu vertreten sind. Wir weisen die Erhöhung auf Verlangen durch Vorlage der Lieferantenunterlagen nach. Übersteigen die Erhöhungen zusammengenommen 5 % der Auftragssumme, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht hinsichtlich des noch nicht ausgeführten Teils zu; die Abrechnung richtet sich in diesem Fall nach § 14 Abs. 3. Preise für unsere Eigenleistungen (Konstruktion, Fertigung, Montage) bleiben unverändert.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Zur Verfügung stehen die Zahlung über den Online-Checkout nach Absatz 2 sowie die Überweisung nach Rechnungsstellung. Bei Waren der Kategorie B und bei Ausbauprojekten gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Modalitäten einschließlich etwaiger Vorkasse- oder Abschlagsregelungen. Die konkreten Zahlungsmodalitäten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

(2) Für Zubehör steht ein Online-Checkout mit Bezahlung über Stripe (Kreditkarte; Stripe Payments Europe, Ltd.) zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt durch Weiterleitung zum Zahlungsdienstleister. Kartendaten werden nicht auf unseren Servern verarbeitet oder gespeichert. Es gelten insoweit ergänzend die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des Zahlungsdienstleisters.

(3) Die Bestellung wird über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ abgeschlossen; erst mit deren Betätigung gibt der Kunde eine kostenpflichtige Bestellung ab (§ 312j Abs. 3 BGB).

(4) Rechnungsbeträge sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Der Kunde kommt bei ausbleibender Zahlung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in Verzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

(6) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Lieferung, Versandkosten und Selbstabholung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Über den Onlineshop liefern wir innerhalb Deutschlands. Lieferungen in andere Länder sowie Sendungen, die die Maß- oder Gewichtsgrenzen des Paketversands überschreiten, erfolgen nach individueller Absprache; die Kosten teilen wir vor Vertragsschluss gesondert mit.

(2) Die voraussichtliche Lieferzeit für Zubehör beträgt regelmäßig ca. 4–5 Werktage nach Vertragsschluss bzw. – bei vereinbarter Vorkasse – nach Zahlungseingang, sofern im Onlineshop beim jeweiligen Artikel oder als allgemeiner Hinweis (z. B. Betriebsruhe) nichts anderes angegeben ist. Bei Waren der Kategorie B ergibt sich die Lieferzeit aus dem individuellen Angebot.

(3) Versandkosten für Zubehör (Paketversand innerhalb Deutschlands):

Bei einzelnen Zubehörartikeln kann eine gewählte Option den Versand als Sperrgut erforderlich machen. Die Mehrkosten sind in diesem Fall im Aufpreis der Option enthalten und werden beim Artikel ausgewiesen; es fällt daneben nur die vorstehende Paketpauschale an.

(4) Module und Dachträger: Module werden per Speditionsversand (Palette), Dachträger als Sperrgut versandt. Die hierfür anfallenden Speditions- bzw. Sperrgutkosten werden im Einzelfall ermittelt und im individuellen Angebot gesondert ausgewiesen und berechnet.

(5) Selbstabholung: Nach vorheriger Absprache (Terminvereinbarung) ist eine kostenlose Selbstabholung am Standort in 24248 Mönkeberg möglich. Ort und Termin werden individuell abgestimmt. Im Online-Checkout steht die Selbstabholung nicht zur Auswahl; sie ist vor der Bestellung über das Kontaktformular abzustimmen.

(6) Ausbauprojekte: Ein Versand findet nicht statt. Der Kunde stellt das Fahrzeug am vereinbarten Ausführungsort bereit und holt es nach Abnahme dort wieder ab. Anfahrt- und Überführungskosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(7) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person über; dies gilt auch dann, wenn der Verbraucher mit der Versendung beauftragt hat, es sei denn, der Verbraucher hat selbst das Transportunternehmen beauftragt und wir haben dieses nicht zuvor benannt.

(8) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt zu verlangen.

§ 7 Termine und Ausführungsfristen

(1) Angegebene Liefer- und Ausführungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Bei Ausbauprojekten beginnt die im Angebot genannte Bauzeit mit dem späteren der folgenden Zeitpunkte: Auftragsbestätigung, Eingang der ersten Abschlagszahlung, Bereitstellung des Fahrzeugs durch den Kunden oder Freigabe der Konstruktion durch den Kunden.

(3) Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

(4) Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, nicht von uns zu vertretende Lieferkettenstörungen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen verlängern die Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir informieren den Kunden unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als vier Monate, können beide Seiten hinsichtlich des noch nicht ausgeführten Teils vom Vertrag zurücktreten; die Abrechnung richtet sich in diesem Fall nach § 14 Abs. 3.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

(2) Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der unternehmerische Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt.

(3) Bei Ausbauprojekten weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eingebaute Teile durch die Verbindung mit dem Fahrzeug des Kunden nach §§ 946, 947 BGB dessen wesentliche Bestandteile werden können und ein Eigentumsvorbehalt insoweit erlischt. Die Absicherung der Vergütung erfolgt daher über die vereinbarten Abschlagszahlungen nach § 9.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.


Besondere Bestimmungen für Ausbauprojekte (§§ 9–14)

§ 9 Abschlagszahlungen

(1) Bei Ausbauprojekten sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erreichten Leistungsstand zu verlangen (§ 632a BGB).

(2) Die Höhe, die Fälligkeit und die auslösenden Meilensteine der Abschlagszahlungen werden im Angebot individuell vereinbart und dort gesondert ausgewiesen.

(3) Abschlagszahlungen begründen keine Abnahme und stellen kein Anerkenntnis der Mangelfreiheit dar.

(4) Kommt der Kunde mit einer fälligen Abschlagszahlung länger als 14 Tage in Verzug, sind wir nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend; entstehende Mehrkosten trägt der Kunde, soweit er den Verzug zu vertreten hat.

(5) Nach der Abnahme stellen wir die Schlussrechnung; sie ist nach Maßgabe von § 5 Abs. 4 zur Zahlung fällig.

§ 10 Fahrzeug des Kunden, Obhut und Versicherung

(1) Der Kunde stellt das Fahrzeug für die Dauer der Ausführung am vereinbarten Ausführungsort bereit. Ort und Zeitraum werden in Textform abgestimmt.

(2) Der Kunde hält das Fahrzeug während der gesamten Ausführungsdauer auf eigene Kosten versichert (mindestens Haftpflicht und Teilkasko) und weist dies auf Verlangen nach. Das Fahrzeug bleibt im Eigentum des Kunden; wir erwerben kein Eigentum daran.

(3) Wir verwahren das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an einem verschlossenen Abstellort. Für Schäden am Fahrzeug haften wir nach Maßgabe von § 16.

(4) Der Kunde entfernt vor Übergabe alle persönlichen Gegenstände. Für zurückgelassene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.

(5) Probefahrten zur Funktionsprüfung, zur Vorführung bei einer Prüforganisation und zur Zulassung sind uns gestattet. Der Kunde stellt sicher, dass für diese Fahrten Versicherungsschutz besteht.

§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet:

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nach, sind wir berechtigt, die entstehenden Mehrkosten geltend zu machen und – nach erfolglosem Ablauf einer weiteren angemessenen Frist – den Vertrag zu kündigen. Für die Abrechnung gelten § 14 Abs. 2 und 3 entsprechend.

(3) Stellt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Auftragsbestätigung bereit, können beide Seiten den Vertrag kündigen. Für die Abrechnung gelten § 14 Abs. 2 und 3 entsprechend.

§ 12 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung zeigen wir dem Kunden die Abnahmebereitschaft in Textform an und vereinbaren einen Abnahmetermin.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anzeige abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB); festgestellte Mängel werden im Abnahmeprotokoll aufgenommen und von uns unverzüglich beseitigt.

(3) Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das beide Seiten unterzeichnen. Es enthält festgestellte Mängel, Restarbeiten und Fristen zu deren Beseitigung.

(4) Nimmt der Kunde das Werk nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2 ab, ohne wesentliche Mängel zu benennen, gilt das Werk nach Ablauf dieser Frist als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Rechtsfolge weisen wir in der Anzeige nach Absatz 1 gesondert hin. Gegenüber Verbrauchern erfolgt dieser Hinweis in Textform.

(5) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über und beginnt die Verjährung der Mängelansprüche. Die Schlussrechnung wird nach Maßgabe von § 9 Abs. 5 fällig.

(6) Nutzt der Kunde das Fahrzeug nach der Abholung gemäß § 6 Abs. 6 bestimmungsgemäß, gilt das Werk als abgenommen, sofern nicht binnen 14 Tagen ab Abholung wesentliche Mängel in Textform gerügt werden.

§ 13 Änderungen und Zusatzleistungen

(1) Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der Textform.

(2) Wir teilen dem Kunden vor Ausführung die Auswirkungen auf Preis und Ausführungsfrist mit. Die Änderung wird erst nach Bestätigung durch den Kunden ausgeführt.

(3) Ein Anspruch auf Ausführung von Änderungen besteht nicht, soweit diese für uns technisch oder wirtschaftlich unzumutbar sind oder bereits gefertigte Bauteile unbrauchbar machen. Bereits angefallene Kosten für unbrauchbar gewordene Bauteile sind vom Kunden zu tragen.

(4) Mehr- oder Minderleistungen werden auf Basis der im Angebot ausgewiesenen Stundensätze und Materialpreise abgerechnet.

§ 14 Kündigung

(1) Der Kunde kann den Vertrag über ein Ausbauprojekt bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Die Kündigung bedarf der Textform.

(2) Im Fall einer Kündigung durch den Kunden oder einer Kündigung nach § 11 Abs. 2 sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder böswillig zu erwerben unterlassen. Es wird vermutet, dass uns 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen (§ 648 Satz 3 BGB). Beiden Seiten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächliche Betrag höher oder niedriger ist.

(3) Bereits beschaffte Bauteile und gefertigte Module sind vom Kunden zu vergüten und werden ihm nach vollständiger Zahlung übergeben oder eingebaut. Bereits erbrachte Konstruktionsleistungen sind nach dem tatsächlichen Leistungsstand zu vergüten.

(4) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Die Rechte des Kunden aus einem etwaigen Widerrufsrecht (§ 17) bleiben unberührt.


Allgemeine Bestimmungen für alle Leistungskategorien (§§ 15–20)

§ 15 Mängelhaftung (Gewährleistung)

(1) Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt bei der Lieferung von Waren die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere die Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB), bleiben unberührt.

(3) Bei Ausbauprojekten (Werkleistungen) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt sie ein Jahr ab Abnahme.

(4) Gegenüber Unternehmern gilt bei der Lieferung von Waren Folgendes abweichend:

(5) Bei individuell nach Kundenspezifikation gefertigten Sonderanfertigungen begründen Abweichungen, die auf vom Kunden vorgegebenen Spezifikationen, Maßangaben oder Konstruktionsvorgaben beruhen, keinen Mangel.

(6) Für von uns gelieferte Bauteile und Geräte Dritter (z. B. Batterien, Wechselrichter, Kühlgeräte, Heizungen, Fenster) gelten daneben die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Wir unterstützen den Kunden bei der Abwicklung von Herstellergarantien; die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber uns bleiben davon unberührt.

(7) Nicht als Mangel gelten: üblicher Verschleiß, Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Überlastung oder Nichtbeachtung von Bedienungs- und Wartungshinweisen sowie Veränderungen, die der Kunde oder Dritte ohne unsere Zustimmung am Ausbau vorgenommen haben.

(8) Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 16 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(2) Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil dieser AGB ist. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind auf der Website unter „Widerrufsbelehrung“ abrufbar; sie enthalten je einen gesonderten Abschnitt für die Lieferung von Waren und für Dienst- und Werkleistungen.

(2) Ausschluss bei Sonderanfertigungen: Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies betrifft alle nach Kundenvorgaben gefertigten Waren der Kategorie B – also die Module und die Dachträger selbst ebenso wie als Maßanfertigung gekennzeichnetes Zubehör und Artikel, für die die Option „individuelle Anpassung“ gewählt wurde. Hierauf weisen wir vor Beauftragung ausdrücklich hin.

(3) Ausbauprojekte: Soweit ein Ausbauprojekt Dienst- und Werkleistungen an einem bereits im Eigentum des Kunden stehenden Fahrzeug umfasst (insbesondere Konstruktion, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Begleitung der technischen Fahrzeugabnahme und der Zulassung), besteht das Widerrufsrecht nach Absatz 1. Der Ausschluss nach Absatz 2 gilt insoweit nur für die im Rahmen des Projekts gefertigten Module und Sonderanfertigungen.

(4) Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über Dienst- und Werkleistungen (Ausbauprojekte) vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Beginnen wir auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung und widerruft der Verbraucher anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen.

(5) Für vorgefertigtes Zubehör der Kategorie A gilt das gesetzliche Widerrufsrecht uneingeschränkt nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung.

§ 18 Nutzungsrechte an Konstruktionsunterlagen

(1) An allen von uns erstellten Konstruktionsunterlagen, 3D-Modellen, Zeichnungen, CNC-Daten und Berechnungen behalten wir uns sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte vor.

(2) Der Kunde erhält das Recht, die im Rahmen des Auftrags übergebenen Unterlagen für den Betrieb, die Wartung und die Instandsetzung des ausgebauten Fahrzeugs zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte zum Zweck der Nachfertigung oder gewerblichen Verwertung ist ohne unsere Zustimmung in Textform nicht gestattet.

(3) Wir sind berechtigt, das ausgeführte Projekt in anonymisierter Form zu Referenzzwecken zu dokumentieren und zu veröffentlichen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 19 Streitbeilegung

(1) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Anbieters. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht; hier verbleibt es bei den gesetzlichen Zuständigkeiten.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.